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Datum: 29.09.2020

Bekanntmachung der Gemeinde Bösdorf über: Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Aufgrund § 36 Absatz 2 Satz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) weist die Gemeinde Bösdorf darauf hin, dass Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2022 das 18. Lebensjahr vollenden, der einmal jährlich stattfindenden Datenübermittlung gemäß § 58 c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen können.
Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich gem. § 58 b Soldatengesetz verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind.
Aufgrund § 58 c Absatz 1 Satz 1 Soldatengesetz übermittelt die Meldebehörde dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial einmal jährlich bis zum 31.3. folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im darauf folgenden Jahr volljährig werden:
1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.
Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist bis zum 28.2.2021 schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Gemeinde Bösdorf, Bürgerbüro, Lange Straße 22 in 24306 Plön zu erklären.

Ausgefertigt:

Plön, den 29.09.2020
- L. S. -
Gemeinde Bösdorf Der Bürgermeister
gez. Engelbert Unterhalt
Engelbert Unterhalt

Veröffentlicht:

- L. S. -
Plön, den 29.09.2020
Gemeinde Bösdorf Der Bürgermeister
gez. Engelbert Unterhalt
Engelbert Unterhalt