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Datum: 26.10.2023

Bekanntmachung der Gemeinde Bösdorf über den Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 16 "Vorderster Kamp" der Gemeinde Bösdorf

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 11.05.2023 den Bebauungsplan Nr. 16 “Vorderster Kamp” der Gemeinde Bösdorf für das Gebiet südlich des Viererseegrabens, westlich der Straße Siedlung und nördlich der Straße Vorderster Kamp, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.

2023_10_13_BP_16_Geltungsbereich © Frau Bienias

Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des 27.10.2023 in Kraft. Alle Interessierten können den B-Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung dazu von diesem Tage an im Rathaus der Stadt Plön, Schloßberg 3-4 Plön, Zimmer 30, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich wurden der Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.boesdorf-holstein.de“ eingestellt.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen B-Plan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Bösdorf, den 13.10.2023

Gemeinde Bösdorf

Der Bürgermeister                          (L.S.)

gez. Georg Biss

Bürgermeister