Sprungziele
Inhalt
Datum: 28.07.2022

Bekanntmachung der Gemeinde Bösdorf, Kreis Plön, über den Beschluss der Satzung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Bösdorf, Kreis Plön, für das Gebiet »Campingplatz Augstfelde einschließlich zugehöriger Hofstelle« nördlich der Gemeindestraße zwischen Bosau und der L306, zwischen dem Vierer See im Norden und im Westen, im Osten begrenzt durch den Menhorst

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bösdorf, Kreis Plön, hat in ihrer Sitzung am 11.12.2018 die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Bösdorf für das Gebiet „Campingplatz Augstfelde einschließlich zugehöriger Hofstelle“ nördlich der Gemeindestraße zwischen Bosau und der L306, zwischen dem Vierer See im Norden und im Westen, im Osten begrenzt durch den Menhorst,  bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen.

Dies wird hiermit bekanntgemacht.

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 tritt am Tage nach dieser Bekanntmachung in Kraft. Alle Interessierten können die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 und die Begründung von diesem Tage an im Rathaus der Stadt Plön, Schloßberg 3-4, 24306 Plön, während der Sprechzeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 mit ihrer Begründung unter www.boesdorf-holstein.de in das Internet eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 ist in dem nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan umrandet dargestellt:


Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Bösdorf geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Unbeachtlich ist ferner eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Bebauungsplansatzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Bösdorf unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.

Bösdorf, den 14.07.2022

Gemeinde Bösdorf

Der Bürgermeister

                                                                     (L.S.)

gez. Engelbert Unterhalt

Bürgermeister