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Datum: 16.12.2020

Bekanntmachung der Gemeinde Bösdorf, Kreis Plön, über die Erteilung der Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bösdorf, Kreis Plön, für das Gebiet »Campingplatz Augstfelde einschließlich zugehöriger Hofstelle« nördlich der Gemeindestraße zwischen Bosau und der L 306, zwischen dem Vierer See im Norden und im Westen, im Osten begrenzt durch den Menhorst

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Bösdorf, Kreis Plön, in der Sitzung am 11.12.2018 beschlossene 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bösdorf, Kreis Plön, für das Gebiet „Campingplatz Augstfelde einschließlich zugehöriger Hofstelle“ nördlich der Gemeindestraße zwischen Bosau und der L 306, zwischen dem Vierer See im Norden und im Westen, im Osten begrenzt durch den Menhorst mit Bescheid vom 28.02.2020, Az.: IV524-512.111-57.009 (3.Ä.), nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.

Der Geltungsbereich ist im nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan umrandet dargestellt:

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Alle Interessierten können die 3. Änderung des Flächennutzungsplans, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung im Rathaus der Stadt Plön (Zimmer 39), Schloßberg 3-4, 24306 Plön, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Ergänzend können die Dokumente unter der Adresse www.boesdorf-holstein.de im Internet abgerufen werden.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Bösdorf, den 10.12.2020
Gemeinde Bösdorf
Der Bürgermeister
(L.S.)
gez. Engelbert Unterhalt
Bürgermeister