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Datum: 20.04.2021

Bekanntmachung der Stadt Plön über den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) für den Bebauungsplan Nr. 56, 1. Änderung »für den Bereich zwischen der B 76, der B 430, dem Stadtgraben sowie dem Stadtsee«

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung hat in seiner Sitzung am 17.03.2021 gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 56, 1. Änderung „für den Bereich zwischen der B 76, der B 430, dem Stadtgraben sowie dem Stadtsee“ der Stadt Plön gefasst.

Ziele des Bebauungsplans sind die Vergrößerung der überbaubaren Grundstücksfläche, die Vergrößerung der zulässigen Verkaufsfläche auf 1.400 qm und die Sicherung der Wald- und Wasserflächen sowie der öffentlichen Verkehrsflächen.

Der Geltungsbereich der Planänderung wird begrenzt im Norden durch die B 76, im Osten durch die B 430, im Süden durch die südliche Grenze des Stadtgrabens und im Westen durch den Stadtsee.

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs.1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse „www.ploen.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Plön, den 15.04.2021
Stadt Plön
Der Bürgermeister
(L.S.)
gez. Lars Winter
Bürgermeister