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Datum: 01.07.2021

Bekanntmachung der Stadt Plön über den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 26, 2. Änderung für das Gebiet »Vierschillingsberg«

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung hat in seiner Sitzung am 16.06.2021 gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 26, 2. Änderung für das Gebiet „Vierschillingsberg“ der Stadt Plön gefasst.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohngebäudes als Ersatzneubau für ein abgängiges Gebäude.

Im Weiteren hat der Ausschuss den Vorentwurf für diesen Bebauungsplan zustimmend zur Kenntnis genommen und als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen vom 05.07.2021, bis einschließlich 16.07.2021, während der Öffnungszeiten des Rathauses im Rathaus, Schloßberg 3-4, 24306 Plön statt.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen, sich Kenntnisse über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung verschaffen und Stellungnahmen hierzu schriftlich oder nach vorheriger Terminvereinbarung zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an daniela.schulz@ploen.de gesendet werden.

Für weitere Auskünfte stehen Frau Schulz (Tel.: 04522 505 715) und Herr Homeyer (Tel.: 04522 505 751) zur Verfügung.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 26, 2. Änderung ist in dem nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan umrandet dargestellt.

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs.1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse „www.ploen.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Plön, den 24.06.2021

Stadt Plön

Der Bürgermeister (L.S.)

gez. Lars Winter

Bürgermeister