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Datum: 10.01.2022

Bekanntmachung der Stadt Plön über den Beschluss der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 64 »Vogelberg« der Stadt Plön für das Gebiet nordöstlich und südlich der Rodomstorstraße, nordöst-lich der Parkstraße und westlich der Straße Langenbusch

Die Ratsversammlung der Stadt Plön hat in ihrer Sitzung am 29.09.2021 den Bebauungsplan Nr. 64 „Vogelberg“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekanntgemacht. Der Bebauungsplan tritt am Tage dieser Bekanntmachung in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan und die Begründung von diesem Tage im Rathaus der Stadt Plön, Schloßberg 3-4, 24306 Plön, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich wird der Bebauungsplan mit seiner Begründung unter www.ploen.de in das Internet eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich gemacht. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 64 ist in dem nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan umrandet dargestellt:

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Plön geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.Unbeachtlich ist ferner eine Verletzung der in § 4 Abs. 3  Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der B-Plan-Satzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.

Plön, den 06.01.2022

Stadt Plön

Der Bürgermeister                                   (L.S.)

gez. Lars Winter

Bürgermeister