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Datum: 21.10.2022

Bekanntmachung der Stadt Plön über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 66 „Kieler Kamp“ für das Gebiet zwischen dem Edebergsee und der B 76 im Westen, dem Höftsee im Norden und dem Großen und dem Kleinen Madebrökensee im Osten gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der von der Ratsversammlung der Stadt Plön am 21.09.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 66 „Kieler Kamp“ und die dazugehörige Begründung liegen vom 01.11.2022 bis 07.12.2022 einschließlich im Erdgeschoss des Plöner Rathauses, Schloßberg 3-4, 24306 Plön während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.ploen.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 66 „Kieler Kamp“ ist in dem nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan umrandet dargestellt:


Zu folgenden Themenfeldern sind umweltrelevante Informationen verfügbar: Informationen zu Schutzgebieten und gesetzlich geschützten Biotopen, Waldflächen und Waldabstand, Schutzgut Pflanzen (Uferbewuchs, Baumschutz), Schutzgut Tiere, Schutzgut Boden, Schutzgut Wasser (Niederschlagswasser, Gewässerrandstreifen, Gewässernutzung, Nährstoffeinträge), Schutzgut Mensch (Lärm).
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen sowie die Unterlagen zu umweltrelevanten Informationen einsehen sowie Stellungnahmen schriftlich oder während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an daniela.schulz@ploen.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Plön, den 13.10.2022

Stadt Plön
Der Bürgermeister (L.S)
gez. Lars Winter, Bürgermeister