Aufgrund von § 106 a i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig – Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 07.09.2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 514), wird nach Beschluss der Ratsversammlung der Stadt Plön vom 30.09.2020 folgende 10. Satzung zur Änderung der Errichtungs- und Organisationssatzung des Kommunalunternehmens „Stadtwerke Plön – Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Plön“ erlassen:
Artikel 1
§ 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
§ 4 Vorstand
(2) Der Vorstand wird vom Verwaltungsrat bei der erstmaligen Bestellung für höchstens fünf Jahre bestellt; eine erneute befristete Bestellung ist zulässig.
Artikel 2
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2020 in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Ausgefertigt:
- L. S.-
Plön, den 19.11.2020
Stadt Plön
Der Bürgermeister
gez. Lars Winter
Veröffentlicht:
-L. S.-
Plön, den 24.11.2020
Stadt Plön
Der Bürgermeister
gez. Lars Winter