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Datum: 17.12.2018

Bekanntmachung der Stadt Plön über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 »Ochsenkoppel - Spitzenort« der Stadt Plön

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung der Stadt Plön hat in seiner Sitzung am 05. Dezember 2018 den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Ochsenkoppel - Spitzenort“ der Stadt Plön für das Gebiet nördlich und westlich des Großen Plöner Sees, nördlich und westlich der Bundesstraße 430 (B 430) sowie östlich des Koppelsberges gefasst.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Steuerung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zur Sicherung und Entwicklung einer touristischen und wasserbezogenen Nutzung.

Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. (1) Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 67 „Ochsenkoppel - Spitzenort“ der Stadt Plön ist im nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan umrandet dargestellt.

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung am 17. Dezember 2018 im Internet unter der Adresse „www.ploen.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Plön, den 11. Dezember 2018

Stadt Plön

Der Bürgermeister

(L. S.)

gez. Lars Winter

Bürgermeister