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Datum: 25.01.2021

Bekanntmachung der Stadt Plön über die Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2021

Die Steuersätze 2021 für das Halten von Hunden im Stadtgebiet sind gegenüber dem Jahr 2020 unverändert geblieben, so dass auf den Versand von Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2021 verzichtet wird.

Die Stadt Plön setzt hiermit - vorbehaltlich der Erteilung eines schriftlichen Hundesteuerbescheides 2021 in individuellen Fällen - die Hundesteuer für das Jahr 2021 in gleicher Höhe wie im Vorjahr fest.

Hundesteuerpflichtige, die keinen Hundesteuerbescheid 2021 erhalten, haben im Kalenderjahr 2021 die gleiche Hundesteuer zu entrichten, wie sie zuletzt für das Jahr 2020 festgesetzt wurde. Auf den Inhalt der zuletzt ergangenen schriftlichen Hundesteuerbescheide wird ausdrücklich hingewiesen. Für die Steuerpflichtigen treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Hundesteuerbescheid zugegangen wäre.

Für diejenigen Steuerpflichtigen, die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden die Zahlungen zu den Fälligkeitsterminen (15.02., 15.05., 15.08., 15.11. oder bei der schriftlich beantragten „Jahreszahlung“ 01.07.) abgebucht. Die Steuerpflichtigen, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden um pünktliche Zahlung zu den genannten Terminen bzw. zu den auf dem Steuerbescheid angegebenen Fälligkeitsterminen gebeten.

Für Fragen steht Ihnen das Steueramt der Stadt Plön gerne zur Verfügung.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Plön, Postfach 46, 24301 Plön, durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz in der jeweils geltenden Fassung an rathaus@ploen.de-mail.de einzulegen.

Stadt Plön
Der Bürgermeister

Plön, den 25.01.2021
gez. Lars Winter