Sprungziele
Inhalt
Datum: 17.08.2023

Bekanntmachung der Stadt Plön über die Haushaltssatzung der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2023

I.

Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 10. Mai 2023 – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge1 auf 25.164.900 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen1 auf 28.756.500 EUR
einem Jahresfehlbetrag von 3.591.600 EUR

2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 24.155.100 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 26.391.100 EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 3.105.400 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 3.713.400EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 2.486.400 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 1.449.700 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 8.000.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen
Stellen auf 106,221 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:


1Ohne interne Leistungsbeziehungen

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 390 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 425 %
2. Gewerbesteuer 390 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen,
für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung
nach § 82 bzw. § 84 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000 EUR.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 10.08.2023 erteilt.

Plön, den 15. August 2023

- LS -

S t a d t P l ö n
Die Bürgermeisterin


Mira Radünzel-Schneider

II.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung erstreckt sich lt. Verfügung des Landrates des Kreises Plön als Kommunalaufsichtsbehörde vom 10. August 2023 auf einen Teilbetrag des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.740.480 € sowie auf den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.449.700 €. Für einen Teilbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 33.000,- € behält sich die Kommunalaufsichtsbehörde eine Einzelgenehmigung vor.

III.

Die vorstehende Haushaltssatzung der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und die Anlagen nehmen, die zu den Sprechzeiten des Rathauses im Fachbereich II / Team Finanzen, Schlossberg 12, 24306 Plön, ausliegen.

Plön, den 15. August 2023

- LS -

S t a d t P l ö n
Die Bürgermeisterin


gez. Mira Radünzel-Schneider