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Datum: 20.10.2020

Bekanntmachung der Stadt Plön über die Satzung der Stadt Plön über die Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung der Stadt Plön über die Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung für den Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 66 "Kieler Kamp" der Stadt Plön, Kreis Plön, für das Gebiet östlich der Bundesstraße 76 (B 76) und des Edebergsees, südlich des Höftsees, westlich des Großen Madebrökensees und nördlich des Kleinen Madebrökensees

Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) jeweils in der zuletzt geänderten Fassung hat die Ratsversammlung der Stadt Plön in ihrer Sitzung am 30.09.2020 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Verlängerung der Geltungsdauer

Die Geltungsdauer der Satzung der Stadt Plön über die Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung für den Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 66 "Kieler Kamp" der Stadt Plön, Kreis Plön, für das Gebiet östlich der Bundesstraße 76 (B 76) und des Edebergsees, südlich des Höftsees, westlich des Großen Madebrökensees und nördlich des Kleinen Madebrökensees wird gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr verlängert. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit der für den Geltungsbereich dieser Satzung aufzustellende Bebauungsplan rechtsverbindlich geworden ist.

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

Ein Plan mit der Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches der Veränderungssperre ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Vorstehende Satzung der Stadt Plön wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Alle Interessierten können diese Satzung von diesem Tag an im Rathaus der Stadt Plön, Schloßberg 3-4, 24306 Plön, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Ansprechpartner:in sind Frau Daniela Schulz und Herr Wolfgang Homeyer (Zimmer 39).

Zusätzlich wird die vorstehende Bekanntmachung am 22.10.2020 auf der Internetseite der Stadt Plön unter www.ploen.de bereitgestellt.

Hinweise:

Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche bei mehr als vierjähriger Dauer der Veränderungssperre wird hingewiesen (§ 18 Abs. 3 Satz 2 BauGB).

Unbeachtlich ist ferner eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung der Bekanntmachung der Satzung über die Veränderungssperre sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Plön unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.

Plön, den 19.10.2020
Stadt Plön
Der Bürgermeister
(L.S.)
gez. Lars Winter
Bürgermeister