Sprungziele
Inhalt
Datum: 12.02.2021

Bekanntmachung der Stadt Plön über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 "Krabbe 2+3" gemäß § 3 Abs. 1 Bauge-setzbuch (BauGB)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung hat in seiner Sitzung am 25.11.2020 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 zustimmend zur Kenntnis genommen und als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 15.02.2021, bis einschließlich 17.03.2021, während der Dienststunden im Rathaus, Schloßberg 3-4, 24306 Plön statt.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen, sich Kenntnisse über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung verschaffen und Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an daniela.schulz@ploen.de gesendet werden.

Für weitere Auskünfte stehen Frau Schulz und Herr Homeyer zur Verfügung.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Krabbe 2+3“ ist in dem nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan umrandet dargestellt.

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 (1) BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse „www.ploen.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Plön, den 09.02.2021
Stadt Plön
Der Bürgermeister
(L.S.)
gez. Lars Winter
Bürgermeister