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Datum: 29.12.2003

Bekanntmachung der Stadt Plön - Neufassung der Entschädigungssatzung

Satzung der Stadt Plön über die Entschädigung der in der Stadt Plön tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern

(Entschädigungssatzung)

Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 und 24 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit geltenden Fassung und der Landesverordnung über die Entschädigung der in den Gemeinden, Kreisen und Ämtern sowie bei den Zweckverbänden tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungsverordnung) wird durch die Ratsversammlung der Stadt Plön am 17. Dezember 2003 folgende Satzung beschlossen:


Präambel

Die Stadt Plön will die in der Entschädigungsverordnung gebotenen Möglichkeiten nicht ausschöpfen, sondern die Entschädigung in der nachstehenden Höhe festsetzen. Die Höhe der Beträge soll 70 % der festgesetzten Höchstsätze der Entschädigungsverordnung betragen. Die freiwilligen Aufwandsentschädigungen gem. § 9 EntschVO werden entsprechend festgesetzt.


§ 1


1. Nach der Entschädigungsverordnung werden folgende Entschädigungen gewährt:

1. Die Mitglieder der Ratsversammlung erhalten eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung von 70 v.H. des Höchstsatzes

2. Es erhalten zusätzlich neben der nach Ziffer 1.1 gewährten Entschädigung:
2.1 die Bürgervorsteherin oder der Bürgervorsteher eine mtl. Aufwandsentschädigung in Höhe von 70 % des in § 4 EntschVO genannten Betrages,
2.2 die 1. Stellvertretenden der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers eine mtl. Aufwandsentschädigung von 20 % der Ziffer 2.1,
2.3 die 2. Stellvertretenden der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers eine mtl. Aufwandsentschädigung von 10 % der Ziffer 2.1,
2.4 die Mitglieder des Hauptausschusses eine mtl. Aufwandsentschädigung von 118,00 €,
2.5 die Fraktionsvorsitzenden eine mtl. Aufwandsentschädigung von 122,50 €,
2.6 Die Stellvertretenden der oder des Fraktionsvorsitzenden für jeden Tag der Vertretung 4,38 €,
2.7 die Stellvertretenden der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters eine mtl. Aufwandsentschädigung von:
2.7.1 Für den Ersten Stadtrat mtl. 61,25 €
2.7.2 für den Zweiten Stadtrat mtl. 26,25 €,
2.8 die Vorsitzenden der Ausschüsse und ihre Stellvertretenden eine mtl. Aufwandsentschädigung:
2.8.1 Ausschussvorsitzender mtl. 17,50 €
2.8.2 Stellv. Ausschussvorsitzender mtl. 4,38 €,
2.9 die nicht der Ratsversammlung angehörenden Ausschussmitglieder(bürgerliche Mitglieder) für die Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse, denen sie angehören sowie den Sitzungen der Fraktionen und Teilfraktionen, die der Vorbereitung dieser Ausschusssitzungen dienen, eine monatliche Pauschale von 17,50 €,

3. Auf Grund anderer Rechtsvorlagen werden weitere Entschädigungen gezahlt:
3.1 Die Gemeindewehrführerin oder der Gemeindewehrführer und deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes der EntschVO „Freiwillige Feuerwehr“.
3.2 Der oder die Beauftragte für den Umweltschutz der Stadt Plön (gem. § 24 GO in Verbindung mit § 1 Abs. 3 NaturschutzbeiratsVO) erhält monatlich 103,-- €.
3.3 Die oder der Gewässerschutzbeauftragte der Stadt Plön (gem. § 24 GO in Verbindung mit § 22 Abs. 3 NaturschutzbeiratsVO) erhält monatlich 52,-- €.
3.4 Die Fraktionen der Ratsversammlung erhalten einen Zuschuss für die Fraktionsarbeit, dessen Höhe im Haushalt der Stadt Plön jährlich festzulegen ist.


§ 2

Inkrafttreten


Diese Satzung tritt am 01. Januar 2004 in Kraft. Die Satzung vom 19. Februar 2003 wird damit aufgehoben.


Plön, den 18. Dezember 2003
S t a d t P l ö n
- Der Bürgermeister -
(L.S.)

gez. Ulf Demmin

Veröffentlicht:
S t a d t P l ö n
Plön, den 29. Dezember 2003
- Der Bürgermeister -
(L.S.)

gez. Ulf Demmin