Hiermit lade ich gemäß § 25 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlgesetz -GKWG-) vom 19. März 1997 (GVOBl. Schl.-H. S. 151), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. April 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 430) in Verbindung mit § 2 Abs. 2 der Landesverordnung über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlordnung -GKWO-) vom 9. Dezember 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 643) ), zuletzt geändert durch Artikel 8 der Landesverordnung vom 01. Oktober 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 721) zu einer öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses am
Freitag, dem 22. Juli 2022, 17:30 Uhr,
in die Tourist Info Großer Plöner See, Bahnhofstraße 5, 24306 Plön
ein.
Es wird empfohlen, zur Sitzung eine Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Mas-ke oder FFP2 Maske) zu tragen. Es wird Desinfektionsmittel bereitgehalten. Eben-so wird dauerhaft gelüftet.
Als Tagesordnung habe ich vorgesehen:
1. Genehmigung der Niederschrift über die erste Sitzung des Gemeindewahlausschusses vom 25. April 2022
2. Bericht über das Ergebnis der Vorprüfung der eingegangenen Wahlvorschläge
3. Anhörung der erschienenen Vertrauenspersonen der betroffenen Wahlvorschläge
4. Zulassung oder Zurückweisung der eingegangenen Wahlvorschläge
5. Termin und Ort für die dritte Sitzung des Gemeindewahlausschusses (Feststellung des Ergebnisses der Wahl)
Es wird gemäß § 2 Abs. 2 GKWO darauf hingewiesen, dass jede Person Zutritt zu der Sitzung hat.
Plön, den 12. Juli 2022
Stadt Plön
Der Gemeindewahlleiter -LS-
gez. Mark Westerwelle