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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Bösdorf für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 07. November 2019 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht |
vermindert |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge | |||
---|---|---|---|---|---|
um |
um |
gegenüber bisher |
nunmehr festgesetzt auf |
||
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
||
1. |
im Verwaltungshaushalt |
||||
die Einnahmen |
110.500 | 1.845.800 | 1.956.300 | ||
die Ausgaben |
110.500 | 1.845.800 | 1.956.300 | ||
2. |
im Vermögenshaushalt |
||||
die Einnahmen |
18.800 | 708.500 | 727.300 | ||
die Ausgaben |
18.800 | 708.500 | 727.300 |
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
von bisher 0 EUR auf 0 EUR
2 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
von bisher 230.500 EUR auf 359.000 EUR
3 der Höchstbetrag der Kassenkredite
von bisher 500.000 EUR auf 500.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgew. Stellen
von bisher 1,14 Stellen auf 1,14 Stellen
§ 3
-unverändert-
§ 4
-unverändert-
Bösdorf, 07. November 2019
Gemeinde Bösdorf
Der Bürgermeister
-L.S.-
gez. Engelbert Unterhalt
II.
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die 1. Nachtragshaushaltssatzung sowie den 1. Nachtragshaushaltsplan nehmen, die zu den Öffnungszeiten des Plöner Rathauses im Team Finanzen, Schlossberg 3-4, Zimmer 4, 24306 Plön, ausliegen.
Bösdorf, 07. November 2019
Gemeinde Bösdorf
Der Bürgermeister
-L.S.-
gez. Engelbert Unterhalt