I.
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 14. Dezember 2022 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um
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vermindert um
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und damit der Gesamtbetrag des
Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
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gegenüber
bisher
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nunmehr festgesetzt
auf
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1. im Ergebnisplan der
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Gesamtbetrag der Erträge
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1.549.200 EUR
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17.000 EUR
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23.399.600 EUR
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24.931.800 EUR
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Gesamtbetrag der Aufwendungen
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149.100 EUR
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232.200 EUR
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24.581.100 EUR
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24.498.000 EUR
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Jahresüberschuss
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433.800 EUR
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- EUR
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- EUR
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433.800 EUR
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Jahresfehlbetrag
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- EUR
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1.181.500 EUR
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1.181.500 EUR
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- EUR
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2. im Finanzplan der
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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
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1.549.200 EUR
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17.000 EUR
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22.177.500 EUR
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23.709.700 EUR
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Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
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149.100 EUR
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232.200 EUR
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22.630.400 EUR
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22.547.300 EUR
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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit
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422.400 EUR
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- EUR
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2.174.000 EUR
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2.596.400 EUR
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Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit
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551.000 EUR
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- EUR
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2.722.000 EUR
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3.273.000 EUR
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§ 2
Es werden neu festgesetzt:
- der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 1.470.500 EUR auf 1.874.900 EUR
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der Höchstbetrag der Kassenkredite sowie die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen bleiben unverändert.
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 bzw. § 84 Gemeindeordnung erteilen kann, bleibt unverändert.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 20. Dezember 2022 erteilt.
Plön, den 23. Dezember 2022
- LS -
S t a d t P l ö n
Der Bürgermeister
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Lars Winter
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II.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung erstreckt sich lt. Verfügung der Landrätin des Kreises Plön als Kommunalaufsichtsbehörde vom 20. Dezember 2022 auf den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.874.900 €.
III.
Die vorstehende Erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Nachtragshaushaltssatzung und die Anlagen nehmen, die zu den Sprechzeiten des Rathauses im Fachbereich II / Team Finanzen, Schlossberg 12, 24306 Plön, ausliegen.
Plön, den 23. Dezember 2022
- LS -
S t a d t P l ö n
Der Bürgermeister
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Lars Winter