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Datum: 23.12.2022

Erste Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2022

I.

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 14. Dezember 2022 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des

Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

gegenüber

bisher

nunmehr festgesetzt

auf

1. im Ergebnisplan der

     Gesamtbetrag der Erträge

1.549.200 EUR

17.000 EUR

23.399.600 EUR

24.931.800 EUR

     Gesamtbetrag der      Aufwendungen

149.100 EUR

232.200 EUR

24.581.100 EUR

24.498.000 EUR

     Jahresüberschuss

433.800 EUR

- EUR

- EUR

433.800 EUR

     Jahresfehlbetrag

- EUR

1.181.500 EUR

1.181.500 EUR

- EUR

2. im Finanzplan der   

     Gesamtbetrag der      Einzahlungen aus laufender      Verwaltungstätigkeit

1.549.200 EUR

17.000 EUR

22.177.500 EUR

23.709.700 EUR

     Gesamtbetrag der      Auszahlungen aus laufender      Verwaltungstätigkeit

149.100 EUR

232.200 EUR

22.630.400 EUR

22.547.300 EUR

     Gesamtbetrag der      Einzahlungen aus der      Investitionstätigkeit und     der Finanzierungstätigkeit

422.400 EUR

- EUR

2.174.000 EUR

2.596.400 EUR

     Gesamtbetrag der      Auszahlungen aus der      Investitionstätigkeit und      der Finanzierungstätigkeit

551.000 EUR

- EUR

2.722.000 EUR

3.273.000 EUR

§ 2

Es werden neu festgesetzt:

  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen        von bisher 1.470.500 EUR    auf          1.874.900 EUR


Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der Höchstbetrag der Kassenkredite sowie die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen bleiben unverändert.

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert.

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 bzw. § 84 Gemeindeordnung erteilen kann, bleibt unverändert.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 20. Dezember 2022 erteilt.

Plön, den 23. Dezember 2022

- LS -

S t a d t   P l ö n

Der Bürgermeister

Lars Winter

II.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung erstreckt sich lt. Verfügung der Landrätin des Kreises Plön als Kommunalaufsichtsbehörde vom 20. Dezember 2022 auf den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.874.900 €.

III.

Die vorstehende Erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Nachtragshaushaltssatzung und die Anlagen nehmen, die zu den Sprechzeiten des Rathauses im Fachbereich II / Team Finanzen, Schlossberg 12, 24306 Plön, ausliegen.

Plön, den 23. Dezember 2022

- LS -

S t a d t   P l ö n

Der Bürgermeister

Lars Winter