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Haushaltssatzung des Feuerlöschverbandes Groß-Plön für das Haushaltsjahr 2020
I.
Aufgrund des § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss durch die Verbandsversammlung vom 26.11.2019 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 17.100,00 EURO
in der Ausgabe auf 17.100,00 EURO
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 9.800,00 EURO
in der Ausgabe auf 9.800,00 EURO
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
- der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 EURO
- der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 EURO
- der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 EURO
§ 3
Die Verbandsumlage wird auf 0,64325% der Steuerkraftzahlen der Grundsteuern A und B festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung oder Eingehung der Verbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.500,00 EUR.
Die Genehmigung der Feuerlöschverbandsversammlung Groß-Plön gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Verbandsvorsteher ist verpflichtet, der Feuerlöschverbandsversammlung Groß-Plön über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und über die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Plön, den 26.11.2019
Feuerlöschverband Groß-Plön
-Siegel- gez.
(Lars Winter)
Verbandsvorsteher
II.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen, die zu den Öffnungszeiten des Rathauses der Stadt Plön, Schloßberg 3-4, Zimmer 26, ausliegen.
Plön, den 02.12.2019
Feuerlöschverband Groß-Plön
-Siegel- gez.
(Lars Winter)
Verbandsvorsteher