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Aufgrund des § 142 (3) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. l S. 3634) zuletzt geändert am 20. Juli 2022 (BGBl I S. 1353) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H., S. 57), zuletzt geändert am 04. März 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 153) wird, nach Beschlussfassung der Ratsversammlung vom 09. November 2022 folgende Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Bahnhofsvorplatz / Lübecker Straße“ erlassen:
§ 1 Festlegung der Grenzen des Sanierungsgebietes „Bahnhofsvorplatz/ Lübecker Straße“
Die Stadt Plön legt den in der Kartenanlage dargestellten Bereich „Bahnhofsvorplatz / Lübecker Straße“ als Sanierungsgebiet gemäß § 142 BauGB förmlich fest. In dem abgegrenzten Gebiet liegen städtebauliche Missstände im Sinne des § 136 BauGB vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert und umgestaltet werden.
Das Sanierungsgebiet „Bahnhofvorplatz / Lübecker Straße“ weist eine Fläche von rund 57 ha auf. Der beigefügte Lageplan in der Anlage 1 mit der zeichnerischen Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist Bestandteil dieser Satzung. In der Anlage 2 sind die betroffenen Flurstücke abschließend aufgelistet.
Werden innerhalb des Sanierungsgebietes durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.
§ 2 Sanierungsverfahren
Die Sanierungsmaßnahme „Bahnhofsvorplatz/ Lübecker Straße“ wird unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 - 156 a BauGB im „umfassenden Verfahren“ durchgeführt.
§ 3 Genehmigungspflichten
Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung.
§ 4 Inkrafttreten
Die Satzung der Stadt Plön über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Bahnhofsvorplatz/ Lübecker Straße“ tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung wird damit gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Plön, den 15.11.2022
Stadt Plön
Der Bürgermeister
(L.S.)
gez. Lars Winter
Bürgermeister
Anlage 1: Lageplan Sanierungsgebiet „Bahnhofsvorplatz / Lübecker Straße“
Anlage 2: Liste der im Sanierungsgebiet befindlichen Flurstücke