Sprungziele
Inhalt
Datum: 26.10.2018

Bekanntmachung Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Schleswig-Holsteinischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Ausbaubeitragssatzung) in der Gemeinde Bösdorf (Straßenbaubeitragssatzung); 3. Nachtrag

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der §§ 1 und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), beide in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung am 27. September 2018 die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Schleswig-Holsteinischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Ausbaubeitragssatzung) in der Gemeinde Bösdorf, wie folgt geändert:

Artikel 1

§ 12 erhält folgende Fassung:

§ 12

(1) Die nach dieser Satzung erhobenen Beiträge und Vorausleistungen werden einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. Der Beitrag wird nur festgesetzt, wenn er mindestens 25 Euro beträgt.

Die Gemeinde kann auf Antrag Stundungen und Verrentungen bewilligen.

(2) Wird die Verrentung bewilligt, so ist der Beitrag oder die Vorauszahlung auf den Beitrag durch schriftlichen Bescheid in eine Schuld umzuwandeln, die in höchstens zwanzig Jahresleistungen zu entrichten ist. In dem Bescheid sind Höhe und Fälligkeit der Jahresleistungen zu bestimmen.

Der jeweilige Restbetrag ist jährlich mit höchstens drei vom Hundert über dem zu Beginn des Jahres geltenden Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, zu verzinsen.

Artikel 2

Diese Nachtragssatzung tritt am 01. November in Kraft.

Ausgefertigt:

Plön, den 22. Oktober 2018


Gemeinde Bösdorf

Der Bürgermeister

gez. Unterschrift -L.S.-

(Engelbert Unterhalt)

Veröffentlicht:

Plön, den 26. Oktober 2018


Gemeinde Bösdorf

Der Bürgermeister

gez. Unterschrift -L.S.-

(Engelbert Unterhalt)