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Datum: 09.05.2008

Wahlbekanntmachung für die Gemeinde- und Kreiswahl am Sonntag, dem 25. Mai 2008 in der Stadt Plön

Am 25. Mai 2008 findet die Wahl der Gemeindevertretung in der Stadt Plön statt.Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.
Mit der Gemeindewahl ist die Kreiswahl des Kreises Plön verbunden.

Die Einteilung der Stadt Plön in 12 Wahlbezirke (Gemeindewahl) und 3 Wahlkreise (Kreiswahl) mit ihrer Abgrenzung und den jeweiligen Wahlräumen kann am Rathaus, Schaukasten im Eingangsbereich, Schloßberg 3, 24306 Plön sowie im Internet unter www.ploen.de (dort unter der Rubrik „Aktuelles, Bekanntmachungen“) eingesehen werden. Aus der Aufstellung ist auch ersichtlich, welcher Wahlraum gemäß § 35 Abs. 1 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung barrierefrei zu erreichen ist.

Entsprechende Auskünfte erteilt auch das Wahlamt telefonisch unter der Rufnummer 505-38. Der Wahlbezirk/Wahlkreis und der Wahlraum ergeben sich aus der Wahlbenachrichtigungskarte. Die Stadt Plön gehört bei der Kreiswahl zu den Kreiswahlkreisen 2, 3 und 4.

Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Pass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Für die Gemeindewahl wird ein weißgrauer, für die Kreiswahl ein roter Stimmzettel verwendet. Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei der Gemeindewahl eine Stimme, bei der Kreiswahl hat jede Wählerin und jeder Wähler eine Stimme.

Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber die Stimme gelten soll.

Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderem Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.
Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von dem Bürgermeister der Stadt Plön als Gemeindewahlleiter, Rathaus, Schloßberg 3 - 4, 24306 Plön, die amtlichen Stimmzettel für die Gemeindewahl und die Kreiswahl, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit den Stimmzetteln (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an den Gemeindewahlleiter absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des Gemeindewahlleiters abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.

Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).

Plön, den 09. Mai 2008

Der Gemeindewahlleiter
-L.S.-
gez. Jens Paustian
(Jens Paustian)


Anlage:
Gemeinde- und Kreiswahl am 25. Mai 2008;
hier: Einteilung der Stadt Plön in 12 allgemeine Wahlbezirke. Jeder Wahlbezirk ist gleichzeitig Wahlbezirk für die Briefwahl.

Angabe des Wahlkreises, dem der Wahlbezirk zugeordnet ist:
Nr. Wahlkreis für die Gemeindewahl
Nr. Wahlkreis für die Kreiswahl
Name und Lage des Wahlraumes
Barrierefreiheit
Zugehörige Straßen

1
2 (Plön-West)
Städtische Realschule, Am Schiffsthal 7
Wahlraum ist über eine Rampe barrierefrei zu erreichen.

Am Schiffsthal,
Apenrader Straße,
Appelwarder,
Brückenstraße,
Bürgermeister-Kinder-Straße,
Knivsbergring,
Krusekoppel,
Osterterp,
Trentseehöhe,
Trentseeweg,
Tweelhörsten

2
2 (Plön-West)
Vitanas Senioren Centrum Am Parnaßturm, Rodomstorstraße 103
Wahlraum ist barrierefrei zu erreichen.

Am Hang,
Am Trammer See,
Düvelsbrook,
Königsgehege,
Langenbusch,
Parkstraße,
Parnaßweg,
Plauer Weg,
Rodomstorstraße (ungerade Hausnummern ab 57, gerade Hausnummern ab 68),
Vogelberg,
Waldwinkel


3
2 (Plön-West)
Kreisberufsschule, Heinrich-Rieper-Straße 3
Wahlraum ist barrierefrei über den Schulhof (nordwestlicher Zugang) zu erreichen.

Ascheberger Straße,
Friedrich-Lamp-Straße,
Große Insel,
Hamburger Straße,
Hans-Adolf-Straße,
Harmshorn,
Hartmannskoppel,
Heinrich-Rieper-Straße,
Koppelsberg,
Prinzenstraße,
Schloß,
Schloßgebiet,
Seestraße,
Strandweg


4
2 (Plön-West)
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Plön, Markt 25
Wahlraum ist barrierefrei zu erreichen.

Am Lübschen Tor,
Am Schwanensee,
Bahnhofstraße,
Gerberhof,
Gregorientwiete,
Johannisstraße,
Kaaktwiete
Klosterstraße,
Klostertwiete,
Lange Straße,
Lübecker Straße,
Markt,
Rathaustwiete,
Rodomstorstraße 1 bis 15,
Schloßberg,
Stadtgrabenstraße,
Strohberg


5
3 (Plön-Mitte)
Soziales Dienstleistungszentrum „Altes E-Werk“, Vierschillingsberg 21
Wahlraum ist barrierefrei zu erreichen.

Am Rodomstor,
Bergstraße,
Gänsemarkt,
Gartenstraße,
Heidbleken,
Kannegießerberg,
Langes Anlagen,
Övelgönne,
Rodomstorstraße (gerade Hausnummern von 26 bis 66, ungerade Hausnummern von 23 bis 55),
Vierschillingsberg

6
3 (Plön-Mitte)
Feuerwehrhaus, Am alten Güterbahnhof 3
Wahlraum ist barrierefrei zu erreichen.

Am Alten Güterbahnhof,
August-Thienemann-Straße,
Eutiner Straße,
Friedrichstraße,
Krabbe,
Lütjenburger Straße 1 bis 14,
Meisenweg,
Steinbergweg 1 bis 11a und 31 bis 49,
Waldhöhe 1 bis 11 d,
Wilhelmshöhe,
Wilhelmstraße

7
3 (Plön-Mitte)
Amtsgericht, Lütjenburger Straße 48
Wahlraum ist barrierefrei zu erreichen.

Amselstieg,
Behler Weg,
Feldweg am Schöhsee,
Finkenweg,
Hamburger Kamp,
Lütjenburger Straße 15 bis 75,
Oberer Rathsteichweg,
Rathjensdorfer Weg,
Rathsberg,
Unterer Rathsteichweg,
Waldhöhe 12 bis 42


8
3 (Plön-Mitte)
Breitenauschule I, Breitenaustraße 1
Wahlraum ist barrierefrei über den Schulhof von der Rautenbergstraße zu erreichen.

Bruhnsstraße,
Buchenallee,
Hipperstraße,
Klanderstraße,
Lindenstraße,
Rosenstraße,
Scharweg,
Scheerstraße,
Tirpitzstraße


9
4 (Plön-Ost)
Gemeindesaal Ev.-luth. Kirchengemeinde Plön, Steinbergweg 20
Wahlraum ist barrierefrei zu erreichen.

Schillener Straße,
Stettiner Straße,
Ulmenstraße 15 bis 112


10
4 (Plön-Ost)
Hausmeisterei Wankendorfer, Schillener Straße 5
Wahlraum ist barrierefrei zu erreichen.

Breslauer Straße,
Danziger Straße


11
4 (Plön-Ost)
Breitenauschule II, Breitenaustraße 1
Wahlraum ist barrierefrei über den Schulhof von der Rautenbergstraße zu erreichen.

Am Stadtwäldchen,
Breitenaustraße,
Königsberger Straße,
Memeler Straße,
Pommernweg,
Rautenbergstraße,
Schlesierweg,
Steinberg,
Steinbergweg 12 bis 30,
Tilsiter Straße,
Ulmenstraße 1 bis 14


12
4 (Plön-Ost)
DANA Pflegeheim Fünf-Seen-Allee, Fünf-Seen-Allee 2
Wahlraum ist barrierefrei zu erreichen.

Alice-Prausnitz-Weg,
Am Madebrökensee,
Am Suhrer See,
Anna-Richter-Straße,
Elisabeth-Jaspersen-Weg,
Emmi-Kurzke-Straße,
Fegetasche,
Fegetasche Strand,
Fünf-Seen-Allee,
Helga-Hansen-Ring,
Käthe-Seidel-Ring,
Kieler Kamp,
Maria-Brandt-Straße,
Ölmühlenallee,
Priesterlandweg,
Ruhleben
Seeblick,
Stadtheide
Walter-Volkers-Straße



Plön, den 9. Mai 2008


Jens Paustian