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Datum: 23.08.2022

Wahlbekanntmachung

1. Am Sonntag, dem 11.September 2022 findet die Wahl des Bürgermeisters in der Stadt Plön statt.
Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.

2. Die Stadt Plön ist in 5 Wahlbezirke eingeteilt, die gleichzeitig auch Briefwahlbezirke sind. Die Abgrenzungen und die jeweiligen Wahlräume können am Rathaus, Bekanntmachungskasten im Eingangsbereich, Schloßberg 3, 24306 Plön sowie im Internet unter www.ploen.de/PLÖN-aktuell (dort unter der Rubrik „Bekanntmachungen“, eingesehen werden. Aus der Aufstellung ist auch ersichtlich, welcher Wahlraum gemäß § 35 Abs. 1 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung barrierefrei zu erreichen ist.

Zur Barrierefreiheit erteilt das Wahlamt telefonisch unter der Rufnummer 505-721 Auskunft. Alle Wahlräume sind barrierefrei erreichbar. Näheres hierzu kann der Anlage, dem Straßenverzeichnis entnommen werden.


3. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Pass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.

Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, ob die Stimme mit „Ja“ oder „Nein“ für den Bewerber gelten soll.

Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderem Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.

4. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Gemeinde oder

b) durch Briefwahl
teilnehmen.

Die Namen sowie die Lage der Wahlbezirke und die Zuordnung der Straßen ergeben sich aus dem als Anlage beigefügtem Straßenverzeichnis.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindewahlbehörde Stadt Plön im Bürgerbüro, Lange Straße 22, 24306 Plön, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an den Gemeindewahlleiter absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des Gemeindewahlleiters abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.

6. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).

Plön, den 22.08.2022

Stadt Plön
Der Gemeindewahlleiter

- L.S. -


Mark Westerwelle