Datum: 16.05.2021
Newsletter des Bürgermeisters - Woche 19-2021
Zuletzt versendet:
Datum: 16.05.2021Uhrzeit: 15:30 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit meinem wöchentlichen Newsletter möchte ich Sie über Ereignisse in unserer Stadt informieren. Sie sollen über politische Entscheidungen, Veranstaltungen, Baumaßnahmen und ähnliches aktuell Kenntnis erhalten. Es geht also um die Weitergabe von Inhalten und Fakten. Dabei beziehe ich zu gewissen Themen auch persönlich Stellung.
Weiterhin gilt, dass ich mich über Rückmeldungen oder Verbesserungsvorschläge freue.
Was ist aus der Woche 19-2021 zu berichten:
Neufassung der Baumschutzsatzung
Wir leben in einer Zeit, in der das Klima und damit die Natur im Ganzen einen besonderen Stellenwert bekommen haben, als dass das in der Vergangenheit der Fall war. Auch in den jeweiligen Baumschutzsatzungen bildet sich das ab. So gibt es noch Satzungen, die eine Unterscheidung von Bäumen vornimmt. So sind in einigen Kommunen Weiden, Pappeln und Birken nicht geschützt. In vielen Satzungen der unterschiedlichen Kommunen, die derzeit überarbeitet werden, wird dieser Unterschied nicht mehr oft vorgenommen.
Die Baumschutzsatzung der Stadt Plön ist zwischenzeitlich 26 Jahre alt, und doch hat sie die Unterscheidung zwischen den einzelnen Bäumen nicht gehabt. Das war von den damaligen Verfasser:innen sehr weitsichtig.
Doch nun ist es an der Zeit, die Baumschutzsatzung für die Stadt Plön neu zu fassen. Damit hat sich die Stadtverwaltung auseinandergesetzt. Neu soll werden, dass auch Obstbäume unter den Schutz fallen. Außerdem ist die Satzung neuer Gesetzesgrundlagen anzupassen. So hat sich das Bundes- und das Landesnaturschutz in den Jahren verändert. Dies muss in der neuen Satzung nachvollzogen werden.
Strittig ist derzeit, inwiefern die Selbstverwaltung, also die Ausschüsse in das Satzungsgeschehen eingreifen dürfen. Normal ist, dass die Selbstverwaltung eine Satzung beschließt und die Verwaltung die Satzung dann ausführt. Das gilt nicht nur für die Baumschutzsatzung sondern für alle Satzungen. So gibt es z.B. in der Hundesteuersatzung auch keine Regelung, dass wenn die Selbstverwaltung Wünsche hat, diese dann in die Handlungskompetenz der Verwaltung eingreift. Und das ist bewusst so organisiert. Willkür würde Tür und Tore geöffnet.
Bei der unterschiedlichen Auffassung geht es darum, inwieweit städtebauliche Aspekte Berücksichtigung finden. Ausschlaggebend war ein Streit um sechs Birken, die für ein Bauprojekt hätten fallen müssen. Die Verwaltung konnte aufzeigen, dass das Bauwerk auch hätte gebaut werden können, wenn es leicht verschoben wird, ohne dass die Birken fallen. Es wurde ein Kompromiss gefunden. Fünf Birken können überleben und das Bauwerk kann gebaut werden.
Dem Wunsch der Selbstverwaltung hat die Verwaltung entsprochen. In der Musterbaumschutzsatzung des Deutschen Städtetages findet sich für einen allgemeinen Ausnahmetatbestand die Formulierung: "wenn die Beseitigung der geschützten Bäume aus überwiegend öffentlichem Interesse dringend erforderlich ist". Diese Formulierung stellt sowohl eine Abwägung mit dem Schutzzweck der Satzung als auch die Prüfung der Erforderlichkeit und der Dringlichkeit der beantragten Baumbeseitigung und damit eine entsprechende Ermessensausübung sicher.
Der Sprecher der Ornithologische Arbeitsgemeinschaft Schleswig-Holstein, Avifaunistische Leitung und NABU OG Plön, 2. Vors. Kreisnaturschutzbeauftragter, Bernd Koop, führt dazu aus:
Es ist gut, dass zukünftig auch ältere Obstbäume unter diesen Schutz fallen sollen, denn der ökologische Wert alter Obstbäume ist sehr hoch. Zusätzlich sind alte Obstbäume auch ein wertvolles Kulturgut (Lokale alte Sorten). Unter die Baumschutzsatzung sollten auch alte Kiefern fallen, entbehrlich ist sie bei Sitka-Fichten, Douglasien, Thuja und anderen nicht-heimischen Bäumen
Ganz schlecht ist aber das geplante Schlupfloch, nach der Fällungen aus "übergeordnetem öffentlichen Interesse" möglich sein soll. Das ist in der Tat ein Freifahrtschein, der die Ausnahme zur Regel werden lässt.
Wir erleben es ja in allen Politikbereichen: Der Naturschutz und der Artenschutz werden mit fadenscheinigen Ausnahmeklauseln ausgehebelt - und absehbar werden Ausnahmetatbestände zum Regelfall. Und genau das ist ja von bestimmten Kreisen auch gewollt!
Das „Gezerre“ um die 6 Birken an der Ölmühle, die der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft im Weg waren, zeigte ja, wie wichtig ein wirksamer Baumschutz ist: Der Kampf um Bäume hat sich ja gelohnt, ein Kompromiss wurde gefunden.
Es ist leider so: Ohne den Kampf um die Restnatur (und dazu gehören auch Bäume wie Birken!) bleibt die Möbel-Höffner-Mentalität in den Köpfen von Unternehmen und Teilen der Politik: erstmal alles weghauen (so wie die beiden gesunden Buchen am Gerberhof), dann kann man anschließend immer noch was Neues pflanzen.
Ein abgesägter Baum kann durch eine Neuanpflanzung nicht ausgeglichen werden, weil das Alter eines Lebensraumes nicht ausgleichbar ist. Das wird auch immer so bleiben.
Ich bin mir sogar sicher, dass die Anwohner im neuen Wohnblock in der Ölmühle die Birken schätzen werde - spiegeln sie doch deutlich den Wandel der Jahreszeiten.
Ich kann aus meiner über 40 jährigen vogelkundlichen Aktivität in/um Plön nur nur immer wieder darauf hinweisen: Keine Region in Schleswig-Holstein ist in den letzten Jahren so schnell völlig verarmt wie gerade die Region Plön. Das muss für alle ein Warnzeichen sein, welches ernst genommen werden muss. Und eine Baumschutzsatzung, die die Erhaltung der Bäume ganz deutlich vor die Ausnahmen stellt und in der Ausnahmen wirklich nur Ausnahmen sind, ist daher unverzichtbar.
Ich weise auch immer wieder darauf hin, dass z.B. auch Birken keine Bäume 2. Klasse sind (oder ökologisch wertlos oder welche Wertungen auch sonst noch genutzt werden). Birken haben als lichte, schnellwüchsige Laubbäume eine ganz besondere Bedeutung, die Birkensamen gehören z.B. für etliche Finkenarten (Birkenzeisig, Erlenzeisig, Girlitz, Stieglitz) zur wichtigsten Nahrung und auch für zahllose Insekten sind Birken unverzichtbar (z.B. der Saft als Nahrung für zahlreiche Falter oder Hornissen).
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung wird sich kommenden Mittwoch mit dem Thema beschäftigen. Die da erworbenen Erkenntnisse werden im für die Satzung zuständigen Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus beraten und beschlossen und der Ratsversammlung vorgelegt.
Beteiligung der Stadt Plön am Mobilitätsprojekt „unbeschwert unterwegs“
Plön ist in der Holsteinischen Schweiz ein Hotspot. Die Geschäfte, die Gastronomie und das Beherbergungsgewerbe haben sich darauf eingestellt mit Touristen Geld zu verdienen. Der Tourismus stärkt die Kaufkraft und gibt vielen Menschen in und um Plön einen Arbeitsplatz.
Um im touristischen Geschäft am Ball zu bleiben, muss die eigene Struktur immer wieder überprüft werden. Hinzu kommt, dass auch andere Entscheidungen in einer Kommune Auswirkungen auf den örtlichen Tourismus haben. So hat die Ratsversammlung kürzlich ein Klimaschutzkonzept beschlossen. Darin ist auch ein Baustein für klimafreundlichen Tourismus. Unter anderem soll versucht werden, dass die Touristen vermehr mit dem Zug anreisen und nicht mit dem Auto. Außerdem sollen sich die Touristen vor Ort am besten mit dem Bus oder dem Zug fortbewegen.
An unserem eigenen Urlaubsverhalten können wir sehen, dass wir das von allein nicht machen. Wenn ich aber mit der fälligen Kurabgabe die Busse und den Zug kostenfrei benutzen kann, dann kommt man schon ins Grübeln und wird das Angebot sicherlich annehmen.
Mit dem Projekt „unbeschwert unterwegs“ will sich die Stadt Plön um genau dieses Vorhaben kümmern. Gemeinsam mit Plön sind 15 weitere Kommunen an diesem Projekt beteiligt. Im kommenden Jahr soll die Umsetzung erfolgen. Dafür sind Satzungen zu ändern und die Frage zu klären, ob man die Kurabgabe anhebt oder es aus dem Stadtsäckel zahlt. Die Verwaltung ist natürlich für die Anhebung. Rd. 0,45 Euro/Übernachtung kostet die Teilnahme. Die sollen die Touristen zahlen. Außerdem soll die kurabgabepflichtige Zeit verlängert werden. Es soll künftig für das ganze Jahr Kurabgabe gezahlt werden. Die Höhe der Abgabe wird zeitlich gestaffelt. Vor- und Nachsaison 1,00 Euro/Übernachtung und in der Hauptsaison 2,00 Euro/Übernachtung.
Der zuständige Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus hat schon zugestimmt. Der Hauptausschuss ist in seiner nächsten Sitzung dran über die Höhe der Abgabe zu beschließen, bevor die Ratsversammlung abschließend entscheidet.
Online-Sitzungsdienst
In der Zeit der Corona-Pandemie sind viele Sitzungen der Selbstverwaltung in vielen Kommunen ausgefallen. In Plön war das eher seltener der Fall, ist aber auch schon vorgekommen. Die Verwaltung hat sich mit dem Thema der Online-Sitzungen auseinandergesetzt. Es ist ein Verfahren erarbeitet worden, wie Online-Sitzungen ablaufen können. Mit den Ratsfrauen und Ratsherren, unter Beteiligung der bürgerlichen Mitglieder und den Beauftragen wurde eine Testsitzung durchgeführt. Alles hat sehr gut geklappt. Die Öffentlichkeit kann der Sitzung über die Homepage der Stadt Plön verfolgen oder in den Veranstaltungsraum der Tourist Info Plön (Bahnhof) gehen und dort die Übertragung ansehen.
Grundsätzlich entscheiden die Ausschussvorsitzenden ob die Sitzung online oder in Präsenz durchgeführt wird. Und trotzdem gibt es eine Absprache mit den Fraktionen und der Bürgervorsteherin, dass Online-Sitzungen erst ab einem Inzidenzwert von 50, im Kreis Plön, durchgeführt werden.
Herzliche Grüße
Ihr
Lars Winter
Bürgermeister