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Luftbild Stadt Plön
Gemäß der Bekanntmachung des Innenministeriums vom 19. Juli 2011 – IV 232 -, Veröffentlichung im Amtsbl. Schl.-H. vom 01.08.2011, S. 461 liegt der von der Landesregierung am 28.Juni 2011 beschlossene Entwurf der o. g. Teilfortschreibung in der Zeit vom
26. September 2011 bis einschließlich 27. Oktober 2011
im Zimmer 57 des Fachbereichs Bauen und Liegenschaften im Rathaus der Stadt Plön, Schlossberg 3 - 4, 24306 Plön, während folgender Zeiten öffentlich aus:
MONTAG 08-00-12.30 Uhr u. 13.30-16.00
DIENSTAG 08-00-12.30 Uhr u. 13.30-18.00
MITTWOCH 08-00-12.30 Uhr u. 13.30-16.00
DONNERSTAG 08-00-12.30 Uhr u. 13.30-16.00
FREITAG 08-00 - 12.00 Uhr
und gerne nach Vereinbarung.
Während der Auslegungsfrist können alle Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Stadtverwaltung abgeben.
Zusätzlich können Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen elektronisch über das Online-Beteiligungsverfahren (www.wind-sh.de), per E-Mail (landesplanungS-H@im.landsh.de), oder per Post gerichtet werden an das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, Stadtentwicklung, Wohnraumförderung, Bau- und Vermessungswesen, - IV 232 -, Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel.
Auf die oben genannte Bekanntmachung des Innenministeriums wird ausdrücklich hingewiesen. Sie ist bei den Auslegungsunterlagen einsehbar.
Plön, den 16. September 2011
(LS)
S t a d t P l ö n
Der Bürgermeister
Jens Paustian