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Datum: 12.07.2007

Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 60 der Stadt Plön für die Grundstücke Kieler Kamp 38 und Kieler Kamp 39 nach §3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Ratsversammlung der Stadt Plön hat in ihrer Sitzung am 09.06.2007 den Entwurf- und Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 60 für den Bereich Kieler Kamp 38 und 39 gefasst.
Nach Durchführung der „vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit“ (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der „frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange“ (§ 4 Abs.1 BauGB) soll nunmehr für die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 60 und der Begründung mit dem Umweltbericht und dem grünordnerischen Fachbeitrag die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Die Entwürfe liegen in der Zeit

vom 23. Juli 2007 bis zum 22. August 2007 (einschließlich)
im Rathaus der Stadt Plön, Schlossberg ¾ ,
Fachgruppe Bau, Planung & Umwelt, Zimmer 57

während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montags bis Freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr,
Montags, Mittwochs und Donnerstags von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und
Dienstags von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr.

Ebenfalls öffentlich ausgelegt und zur Einsichtnahme bereitgehalten werden die während der beiden o. g. Verfahrensschritte bereits abgegebenen wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs.2 Satz 1):

· Landesamt für Natur und Umwelt
· Untere Naturschutzbehörde des Kreises Plön
· Naturschutzbund Deutschland (NABU)


Verfügbar sind folgende umweltbezogene Informationen (§ 3 Abs.2 Satz 2):
· Landschaftsplan der Stadt Plön vom Oktober 2000

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung interessierten Bürger die Planunterlagen einsehen und Anregungen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bringen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur während der o.g. Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 BauGB).


Hinweis zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP):
Nach Nr. 18 UVP-Änd. Richtlinie der EU 97/11/EG vom 3. März 1997 zur Änderung der UVP-Richtlinie 85/337/EWG in Verbindung mit dem Artikelgesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie vom 27. Juli 2001 in Zusammenhang mit dem Schleswig-Holsteinischen Erlass des Innenministeriums vom 20. November 2001, sind die Vorhaben im Gebiet des B-Plans Nr. 60 nicht UVP-pflichtig.

Plön, den 12. Juli 2007 (LS) S t a d t P l ö n
Der Bürgermeister

Jens Paustian