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Luftbild Stadt Plön
Gemäß § 44 Abs. 3 in Verbindung mit § 43 Abs. 1 Nr. 1 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) in der zurzeit gültigen Fassung, wird festgestellt, dass für Ratsfrau Hella Henniger die unter Nr. 5 des Listenvorschlages der Freien Wählergemeinschaft Plön (FWG-Plön) für die Gemeindewahl am 26. Mai 2013 in der Stadt Plön aufgeführte Frau Kirsten Hinrichsen, wohnhaft in Plön, Schlossberg 11, nachrücken wird.
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen eines Monats nach Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter einzulegen.
Plön, den 07. Mai 2014
Stadt Plön
Der Bürgermeister
als Gemeindewahlleiter
gez. Jens Paustian
Veröffentlicht:
Plön, den 10. Mai 2014
Jens Paustian