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Luftbild Stadt Plön
Ratsherr Lothar Soll hat sein Mandat niedergelegt.
Gem. § 44 Abs. 3 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1997 (GVOBl. Schl.-H. Seite 151), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. September 2009 (GVOBl. Schl.-H. Seite 572), wird festgestellt, dass für Ratsherrn Lothar Soll die unter Nr. 6 des Listenvorschlages der Freien Wählergemeinschaft Plön (FWG-Plön) für die Gemeindewahl am 25. Mai 2008 in der Stadt Plön aufgeführte Frau Gudrun Schepansky, wohnhaft in Plön, Gänsemarkt 5a, nachrücken wird.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen eines Monats nach Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter einzulegen.
Plön, den 08.03.2011
Stadt Plön
Der Bürgermeister
als Gemeindewahlleiter
gez. Jens Paustian