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Luftbild Stadt Plön
Ratsherr Karl Winter ist verstorben.
Gem. § 44 Abs. 3 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1997 (GVOBl. Schl.-H. Seite 151), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2012 (GVOBl. Schl.-H. Seite 745), wird festgestellt, dass für Ratsherrn Karl Winter der unter Nr. 12 des Listenvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands für die Gemeindewahl am 25. Mai 2008 in der Stadt Plön aufgeführte Herr Patrick Janowski, wohnhaft in Plön, Osterterp 8, nachrücken wird.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen eines Monats nach Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter einzulegen.
Plön, den 31.01.2013
Stadt Plön
Der Bürgermeister
als Gemeindewahlleiter
gez. Jens Paustian