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Luftbild Stadt Plön
Ratsherr Volker Gramm ist verstorben.
Gem. § 44 Abs. 3 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1997 (GVOBl. Schl.-H. Seite 151), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2012 (GVOBl. Schl.-H. Seite 371/383), wird festgestellt, dass für Ratsherrn Volker Gramm der unter Nr. 3 des Listenvorschlages der Freie Demokratische Partei für die Gemeindewahl am 25. Mai 2008 in der Stadt Plön aufgeführte Herr Gerhard Milke, wohnhaft in Plön, Gänsemarkt 11, nachrücken wird.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen eines Monats nach Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter einzulegen.
Plön, den 18.12.2012
Stadt Plön
Der Bürgermeister
als Gemeindewahlleiter
gez. Jens Paustian