Inhalt
Datum: 06.03.2008

Öffentliche Bekanntmachung über das Ausscheiden eines Ratsmitgliedes und Feststellung eines Nachfolgers

Ratsherr Hauke Dietz hat sein Mandat niedergelegt.

Gem. § 44 Abs. 3 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1997 (GVOBl. Schl.-H. Seite 151), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Oktober 2007 (GVOBl. Schl.-H. Seite 452), wird festegestellt, dass für Ratsherrn Hauke Dietz der unter Nr. 17 des Listenvorschlages der Christlich-Demokratischen-Union (CDU-Ortsverband Plön) für die Gemeindewahl am 2. März 2003 in der Stadt Plön aufgeführte Herr André Jagusch, wohnhaft in Plön, Hamburger Kamp 13, nachrücken wird.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen eines Monats nach Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter einzulegen.

Plön, den 06.03.2008

Stadt Plön
Der Bürgermeister
als Gemeindewahlleiter

gez. Jens Paustian