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Luftbild Stadt Plön
Gemäß § 18 Abs. 3 Volksabstimmungsgesetz wird Folgendes zur Durchführung des Volksbegehrens für die Erhaltung der Realschule bekannt gemacht:
Die sechsmonatige Frist, innerhalb der das Volksbegehren unterstützt werden konnte, endete am 31. Dezember 2009. Nach Ablauf der Versendungsfrist gemäß § 18 Abs. 2 Satz 3 Volksabstimmungsgesetz wurde die Stimmberechtigungsprüfung mit folgendem Ergebnis abgeschlossen:
Anzahl der gültigen Eintragungen: 713
Anzahl der ungültigen Eintragungen: 58
Gesamtzahl der Stimmberechtigten zum Zeitpunkt des letzten Tages der Eintragungsfrist (31. Dezember 2009): 7.572
Plön, den 29.1.2010
Stadt Plön
Der Bürgermeister
Jens Paustian