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Luftbild Stadt Plön
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Plön hat in seiner Sitzung am 11. Juni 2014 beschlossen, die nachfolgend genannten Innenstadt-Bebauungspläne einer Änderung im Teil B – Textfestsetzungen - zu unterziehen sowie die Ortsgestaltungssatzung für den Bereich der Lange Straße zu ändern:
B- Plan Nr. 7 b für den Bereich zwischen Markt, Stadtgraben und Schwentine
B- Plan Nr. 34 für das Gebiet südliche Lange Straße 26 – 40 und südliche Hamburger Straße 32 – 35
B- Plan Nr. 33 für das Gebiet zwischen Lange Straße 1 – 12 über den Schlossberg und Klosterstraße bis an das Ufer des Großen Plöner Sees
B- Plan Nr. 33 – 1. Änd. für das Gebiet Schlossberg 1 + 2 und Kaaktwiete 2
B- Plan Nr. 20 – 1. Änd. für das Gebiet, das begrenzt wird durch das Grundstück Markt 24, einer Teilfläche Markt östlich der Kirche, der vorhandenen Bebauung Markt 9 – 3, der Grundstücksgrenze zwischen den Grundstücken Markt 30 und Markt 31 sowie der Bundesbahnlinie
B- Plan Nr. 35 – 1. Änd. für das Gebiet westlicher Marktplatz mit Kirche mit nordwestlicher Begrenzung Markt 9 -17, die Grundstücke Markt 18 – 24, die angrenzende Bahnanlage, den Strandweg und die Seefläche bis 50 m in den Großen Plöner See
Satzung der Stadt Plön über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen im Bereich der Langen Straße – Ortsgestaltungssatzung –
Rechtliche Zielsetzung des Änderungsverfahrens ist die Harmonisierung der anzuwendenden Zulässigkeitsvorschriften für Werbeanlagen im erweiterten Innenstadtbereich. Diese werden in Zukunft durch die Regelungen der Werbeanlagensatzung bestimmt, die auch in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne in der Innenstadt gelten sollen. Dazu ist es erforderlich, die in diesen Bebauungsplänen enthaltenen Festsetzungen über Werbeanlagen zu streichen und stattdessen aufzunehmen, dass gemäß § 9 Abs. 4 BauGB und § 84 Abs. 3 LBO S-H im Geltungsbereich des Bebauungsplans die Regelungen der Werbeanlagensatzung der Stadt als Festsetzungen gelten. Damit soll sichergestellt werden, dass es keine sich widersprechende Festsetzungen über Werbeanlagen gibt.
Die „Satzung der Stadt Plön über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen im Bereich der Langen Straße – Ortsgestaltungssatzung – soll mit der gleichen Zielsetzung ebenfalls entsprechend geändert werden.
Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Der Plangeltungsbereich ist in der unten abgedruckten Karte dargestellt.
Plön, den 04. Juli 2014
S t a d t P l ö n
- Der Bürgermeister -
(Jens Paustian)