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Luftbild Stadt Plön
Anlässlich der bevorstehenden Kommunalwahl am 26.5.2013 weist die Stadt Plön darauf hin, dass gemäß § 28 Abs. 1 des Meldegesetzes für Schleswig-Holstein die Meldebehörde Auskünfte aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen sowie Anschriften an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen zum Zweck der Wahlwerbung erteilen darf.
Es besteht die Möglichkeit dieser Datenübermittlung zu widersprechen.
Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Stadt Plön, Einwohnermeldeamt, Schlossberg 3-4 in 24306 Plön zu erklären.
Stadt Plön
Der Bürgermeister
-Einwohnermeldeamt-
Plön, den 12.9.2012