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Datum: 09.10.2013

Öffentliche Bekanntmachung über den Widerspruch gegen Datenübermittlung aus dem Melderegister anlässlich der Europawahl am 25. Mai 2014

Anlässlich der bevorstehenden Europawahl am 25. Mai 2014 weist die Stadt Plön darauf hin, dass gemäß § 28 Abs. 1 des Meldegesetzes für Schleswig-Holstein die Meldebehörde Auskünfte aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen sowie Anschriften an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen zum Zweck der Wahlwerbung erteilen darf.

Es besteht die Möglichkeit dieser Datenübermittlung zu widersprechen.

Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Stadt Plön, Einwohnermeldeamt, Schlossberg 3-4 in 24306 Plön zu erklären.

Plön, den 30. September 2013


Stadt Plön
Der Bürgermeister
-Einwohnermeldeamt-