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Mit Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes zum 1.7.2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in den freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten freiwillig Wehrdienst zu leisten.
Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde gem. § 58 Wehrpflichtgesetz jährlich zum 31.3. folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung
1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen nach § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) dem widersprochen haben.
Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Stadt Plön, Einwohnermeldeamt, Schlossberg 3-4 in 24306 Plön zu erklären.
Stadt Plön
Der Bürgermeister
-Einwohnermeldeamt-
Plön, den 1. September 2012