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I.
Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 9. Dezember 2015 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde vom 21. Dezember 2015 - folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
1. im Ergebnisplan der
Gesamtbetrag der Erträge erhöht um 1.201.600 EUR und vermindert um 113.700 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 15.134.800 EUR nunmehr festgesetzt auf 16.222.700 EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen erhöht um 308.300 EUR und vermindert um 25.000 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 16.014.900 EUR nunmehr festgesetzt auf 16.298.200 EUR
Jahresfehlbetrag vermindert um 804.100 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 880.100 EUR nunmehr festgesetzt auf 75.500 EUR
2. im Finanzplan der
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöht um 1.210.600 EUR und vermindert um 1.600 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 14.927.900 EUR nunmehr festgesetzt auf 16.136.900 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöht um 308.300 EUR und vermindert um 25.000 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 15.318.600 EUR nunmehr festgesetzt auf 15.601.900 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit vermindert um 498.200 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 1.297.700 EUR nunmehr festgesetzt auf 799.500 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit vermindert um 518.200 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 1.892.000 EUR nunmehr festgesetzt auf 1.373.800 EUR
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 808.600 EUR auf 426.700 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 0 EUR auf 560.000 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher 8.000.000 EUR auf 8.000.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von bisher 80,978 Stellen auf 85,285 Stellen
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 21. Dezember 2015 erteilt.
Plön, den 21. Dezember 2015
S t a d t P l ö n
Der Bürgermeister
- L.S. -
gez. Jens Paustian
II.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung erstreckt sich auf den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 426.700,00 €. Von dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 560.000,00 € wurde ein Teilbetrag in Höhe von 551.600,00 € genehmigt.
III.
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und die Anlagen nehmen, die zu den Öffnungszeiten des Rathauses im Fachbereich 2 / Team Finanzen, Schloßberg 12, 24306 Plön, ausliegen.
Plön, den 21. Dezember 2015
S t a d t P l ö n
Der Bürgermeister
- L.S. -
gez. Jens Paustian