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Luftbild Stadt Plön
Aufgrund des § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in Verbindung mit § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Schulverbandsversammlung vom 15. Mai 2017 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes
einschließlich der Nachträge
gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf
im Vermögenshaushalt
die Einnahmen 246.600,00 € 781.200,00 € 1.027.800,00 €
die Ausgaben 246.600,00 € 781.200,00 € 1.027.800,00 €
Eine kommunalaufsichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich.
Plön, den 16. Mai 2017
Schulverband Plön Stadt und Land
Der Schulverbandsvorsteher
L.S.
Lars Winter
( Schulverbandsvorsteher)
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Jeder kann Einsicht in die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan mit den Anlagen nehmen, die zu den Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Plön, Schloßberg 3/4, Zimmer 41, ausliegen.
Plön, den 18. Mai 2017
Schulverband Plön Stadt und Land
Der Schulverbandsvorsteher
Lars Winter
(Schulverbandsvorsteher)