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Luftbild Stadt Plön
Aufgrund des § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in Verbindung mit § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Schulverbandsversammlung vom 26. April 2018 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Es werden neu festgesetzt:
1. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von bisher 12,29 Stellen auf 13,4 Stellen.
Eine kommunalaufsichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich.
Plön, den 27. April 2018
Schulverband Plön Stadt und Land
Der Schulverbandsvorsteher
L.S.
gez. Lars Winter
( Schulverbandsvorsteher)
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Jeder kann Einsicht in die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan mit den Anlagen nehmen, die zu den Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Plön, Schloßberg 3/4, Zimmer 41, ausliegen.
Plön, den 27. April 2018
Der Schulverbandsvorsteher
L.S.
gez. Lars Winter
(Schulverbandsvorsteher)