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Datum: 23.12.2013

Öffentliche Bekanntmachung über die 1. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung der Stadt Plön über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig – Holstein (GO) in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Februar 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 72) und der §§ 1, 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27, zuletzt geändert durch Arti-kel 68 der Landesverordnung vom 04. April 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 143), wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Plön am 11. Dezember 2013 folgende 1. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung der Stadt Plön über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten vom 09. November 2006 erlassen:

§ 1

In § 5 Abs. 1 Satz 1 wird der Steuersatz „10 v. H.“ durch „12 v. H.“ ersetzt.

§ 2

Die 1. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung der Stadt Plön über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung) tritt am 01. Januar 2014 in Kraft.

Plön, den 18. Dezember 2013 Stadt Plön
Der Bürgermeister
gez.
Jens Paustian

Veröffentlicht:

Plön, den 23. Dezember 2013 Stadt Plön
Der Bürgermeister
gez.
Jens Paustian