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Luftbild Stadt Plön
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) sowie der §§ 1,2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Plön am 02. Mai 2018 folgende Satzung erlassen:
Artikel 1
§ 7 Absätze 1 und 2 erhalten folgende Fassung:
(1) Die Benutzungsgebühr für die Obdachlosenunterkünfte der Stadt Plön, Gartenstraße 9-11 beträgt 2,27 Euro pro Monat und Quadratmeter.
(2) Zuzüglich zu der Benutzungsgebühr wird eine Betriebs- und Heizkostenpauschale (sogen. Nebenkosten) in Höhe von 3,25 Euro pro Monat und Quadratmeter erhoben.
Artikel 2
Diese Nachtragssatzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.
Ausgefertigt:
Plön, den 12.10.2018
(L.S.)
Stadt Plön
-Der Bürgermeister-
gez. Lars Winter
Veröffentlicht:
Plön, den 13.10.2018
(L.S.)
Stadt Plön
-Der Bürgermeister-
gez. Lars Winter