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Datum: 05.04.2014

Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 c zwischen dem Gerberhof und dem Bereich zwischen der Lübecker Straße, der Rodomstorstaße, der Straße Am Schwanensee und dem Westufer der Stadtschwentine

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Plön hat in seiner Sitzung am 05. März 2014 beschlossen, den B- Plan Nr. 7c in folgenden Teilbereichen einer ersten Änderung zu unterziehen: Bereich zwischen dem Gerberhof, der Lübecker Straße, der Rodomstorstraße, der Straße Am Schwanensee und dem Westufer der Stadtschwentine.

Die Grundzüge der Planung werden durch die neuen Planungsziele nicht geändert, so dass das Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden soll.

Mit der Änderung werden folgende Planungsziele verfolgt:

unter Beachtung der landesplanerischen Grundsätze eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden und der Bevorzugung einer Innenverdichtung vor Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen soll im Kern des Plangebietes eine behutsame Nachverdichtung eines bestehenden kleinteilig strukturierten Stadtquartiers durch eine angemessene und nutzergerechte Weiterentwicklung der historischen Wohnstrukturen erfolgen. Im südlichen Teil soll die im Ursprungsplan verfolgte Absicht einer Wiederherstellung der alten Gangstruktur zwischen Fleethörn und Gerberhof mit der Möglichkeit kleingewerblicher Nutzungen beibehalten werden. Im Westen unmittelbar an der Stadtschwentine sollen durch entsprechende Festsetzungen die planerischen Voraussetzungen für einen Neubau mit hoher funktionaler und an dieser exponierten Lage im Stadtgebiet hoher städtebaulicher Qualität anstelle des abgängigen denkmalgeschützten Gebäudes Lübecker Str. 9 geschaffen werden.

Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der Plangeltungsbereich ist in der unten abgedruckten Karte dargestellt.

Plön, den 05. April 2014

S t a d t P l ö n
- Der Bürgermeister -
(Jens Paustian)