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Luftbild Stadt Plön
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Plön hat in seiner Sitzung am 06.April 2009 beschlossen, für die südliche Seite der Eutiner Straße von der Bahn bis zur Rosenstraße hin einen Bebauungsplan mit der Nummer 16a aufzustellen.
Der Plangeltungsbereich wird begrenzt durch die nördliche Straßenbegrenzung der Eutiner Straße, die östliche Grenze des Grundstücks Eutiner Straße 18 (73/4), die südliche Grenze der Grundstücke Eutiner Straße 16, 17 und 18 (73/2, 73/3 und 73/4), die östliche Grenze des Flurstücks 567/68, einen 30 m breiten Teil des Großen Plöner Sees einschließlich des Bootshafens und die westliche Grenze des Grundstücks Eutiner Straße 2 (105/3).
Planungsziel ist der Erhalt der städtebaulichen Ordnung und die Sicherung und Weiterentwicklung der touristischen Nutzung im westlichen Teil der Eutiner Straße. Im Abschnitt zwischen dem Flurstücke 77/1 und der Einmündung Wilhelmstraße soll eine private Wohnnutzung ausgeschlossen werden.
Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Der Plangeltungsbereich ist in der unten abgedruckten Karte dargestellt.
Plön, den 09. April 2009
S t a d t P l ö n
- Der Bürgermeister -
(Jens Paustian)