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Luftbild Stadt Plön
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Plön hat in seiner Sitzung am 05. März 2014 beschlossen, für einen Teil der auf der Südseite der Eutiner Straße befindlichen Bebauung einen Bebauungsplan mit der Nummer 16a aufzustellen.
Der Plangeltungsbereich wird begrenzt durch die nördliche Straßenbegrenzung der Eutiner Straße, der östlichen Grenze des Grundstücks Eutiner Straße 9a (76/8), einem 30 m breiten Teil des Großen Plöner Sees einschließlich des Bootshafens und der westlichen Grenze des Grundstücks Eutiner Straße 2 (105/3).
Städtebauliches Entwicklungsziel ist es u. a., die Attraktivität der Eutiner Straße dadurch zu wahren und zu erhöhen, dass von dort großzügige Durchblicksmöglichkeiten auf den Plöner See freigehalten werden und die Wassernähe auch vom öffentlichen Straßenraum aus erlebbar bleibt. Diese städtebauliche Funktion ist mit der baulichen Nutzbarkeit der Seegrundstücke in einem vertretbaren baulich- räumlichen Konzept abzustimmen.
Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Der Plangeltungsbereich ist in der unten abgedruckten Karte dargestellt.
Plön, den 07. März 2014
S t a d t P l ö n
- Der Bürgermeister -
(Jens Paustian)