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Datum: 07.04.2009

Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 41 der Stadt Plön und einer »Satzung zum Erhalt der städtebaulichen Gestalt« für Appelwarder und den westlichen Teil der Brückenstraße

Die Ratsversammlung der Stadt Plön hat in ihrer Sitzung am 01.April 2009 beschlossen, für den Appelwarder und den westlichen Teil der Brückenstraße einen Bebauungsplan mit der Nummer 41 aufzustellen.
Der Plangeltungsbereich umfasst das Gebiet zwischen dem Trentsee, der östlichen Grenze des Grundstücks Brückenstraße 22 (Flurstück 142), der südlichen Begrenzung der Brückenstraße, der westlichen Grenze des Grundstücks Appelwarder 28 (145/3), dem Stadtsee, der westlichen Grenze des Grundstücks Appelwarder 14 (161/3), der nördlichen Begrenzung der Straße Appelwarder und der westlichen Grenze des Grundstücks Appelwarder 11 (126/1).

Planungsziel ist die Erhaltung und Wahrung des historischen Straßenbildes, bestehend aus Gebäuden und Straßenrandbepflanzung bei gleichzeitiger Schaffung von heutigem Standart entsprechenden Erweiterungsmöglichkeiten.

Mit diesem Aufstellungsbeschluss ist auch der Beschluss zur Aufstellung einer „Satzung zum Erhalt der städtebaulichen Gestalt“ gefasst worden, welche Bestandteil des Bebauungsplans ist, für den gleichen Plangeltungsbereich gilt und an dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans teilnimmt.

Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der Plangeltungsbereich ist in der unter abgedruckten Karte dargestellt.


Plön, den 07. April 200920
S t a d t P l ö n
- Der Bürgermeister -

(Jens Paustian)