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Luftbild Stadt Plön
Die Ratsversammlung der Stadt Plön hat in ihrer Sitzung am 24. November 2010 beschlossen, für die Südseite der Hamburger Straße von Hamburger Str. 27 bis 30 einschl. (Polizeigebäude) einen Bebauungsplan mit der Nummer 45 c aufzustellen.
Der Plangeltungsbereich umfasst den Bereich zwischen der westlichen Grenze des Grundstücks Hamburger Straße 27 (Flurstück 1/3), der Hamburger Straße B 430, der östlichen und der südlichen Grenze des Grundstücks Hamburger Straße 30 (Flurstück ¼, Polizei) sowie der südlichen Grenzen der Grundstücke Hamburger Straße 29 (63/1, Hamburger Straße 28 (82/1) Hamburger Straße 27a (1/2) und Hamburger Straße 27 (1/3).
Das Planverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch - Bebauungsplan der Innenentwicklung – durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird.
Planungsziel ist die Entwicklung einer der Lage im Stadtraum angemessenen Be-bauung mit Bezug auf die unmittelbare Nähe zum Flächendenkmal Schlossgebiet und der Stadteingangssituation zur Plöner Innenstadt und zur Fußgängerzone sowie die Fortsetzung der historisch anspruchsvollen Bestandssituation, geprägt durch die ehemalige Pestalozzischule (Hamburger Straße 32) und dem gegenüberliegenden Gebäude des Bauernverbandes (Hamburger Straße1).
Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Plön, den 10. Dezember 2010
(LS)
S t a d t P l ö n
- Der Bürgermeister -
(Jens Paustian)