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Datum: 07.04.2009

Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6 der Stadt Plön und einer »Satzung zum Erhalt der städtebaulichen Gestalt« für die Johannisstraße und Teile der Hans-Adolf-Straße

Die Ratsversammlung der Stadt Plön hat in ihrer Sitzung am 01.April 2009 beschlossen, für die Johannisstraße und Teile der Hans-Adolf-Straße einen Bebauungsplan mit der Nummer 6 aufzustellen.
Der Plangeltungsbereich wird begrenzt durch die nördliche Begrenzung der Hans-Adolf-Straße von der Hamburger Str. 1 (Flurstück 33/2) bis zu Hans-Adolf-Str. 12 (Flurstück 59) einschl., der nordwestlichen Begrenzung der Prinzenstraße, der südwestlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Prinzenstr. 1 (81/3), den südwestlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 76/4, 76/3 und Hans-Adolf-Str. 23 (73/1), der südöstlichen Grenze des Kleinen Plöner Sees, dem südlichen Ufer des Stadtsees ((6/29), dem südlichen Rand des Stadtgrabens, der Ostseite der B 430 und der Nordostseite der Hamburger Straße.

Planungsziel ist die Erhaltung und Wahrung des historischen Straßenbildes in der Johannisstraße, der Ordnung der Bebauung bei gleichzeitiger Schaffung von heutigem Standart entsprechenden Erweiterungsmöglichkeiten im gesamten Plangebiet.

Mit diesem Aufstellungsbeschluss ist auch der Beschluss zur Aufstellung einer „Satzung zum Erhalt der städtebaulichen Gestalt“ gefasst worden, welche Bestandteil des Bebauungsplans ist, für den gleichen Plangeltungsbereich gilt und an dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans teilnimmt.

Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der Plangeltungsbereich ist in der unten abgedruckten Karte dargestellt.


Plön, den 07. April 2009
S t a d t P l ö n
- Der Bürgermeister -

(Jens Paustian)