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Datum: 14.01.2011

Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7 d der Stadt Plön für den östlichen Teil der Stadtgrabenstraße bis zur Stadtschwentine

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Plön hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2010 beschlossen, für das Gebiet zwischen dem südlichen Ufer des Stadtgrabens, dem südlichen Ufer des Schwanensee, der westlichen Begrenzung der Stadtschwentine, den rückwärtigen nördlichen Grundstücksgrenzen des Grundstücks Lübecker Straße 10 sowie Markt 1 – 14 und der Verlängerung der westlichen Grundstücksgrenze von Markt 14 bis zur Stadtschwentine einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Nummer 7 d aufzustellen.
Das Planverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch - Bebauungsplan der Innenentwicklung – durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird.
Planungsziel ist der Ausbau und die Stärkung der Nahversorgung in Plön sowie die Entwicklung einer zentrumsnahen Einzelhandelsnutzung zur Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche Markt und Lange Straße.


Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Plön, den 14. Januar 2011

(LS)
S t a d t P l ö n
(Jens Paustian)
Bürgermeister