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Luftbild Stadt Plön
Nachstehend wird der Wortlaut des von den Vertrauenspersonen der Volksinitiative für die Erhaltung der Realschule am 23. April 2009 beantragten Volksbegehrens veröffentlicht:
„Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, unterstützen mit unserer Unterschrift das Volksbegehren für die Erhaltung der Realschule. Die Realschule ist als weiterführende allgemein bildende Schule in § 9 und die §§ 41 ff. des Schulgesetzes wieder aufzunehmen und die Umwandlung von Realschulen in Regionalschulen in § 146 des Schulgesetzes ist zu streichen. Zugleich sollen Formen der Kooperation zwischen bestehenden Schulen außerhalb einer organisatorischen Verbindung von Schulen (§ 60 SchulG) ermöglicht werden.
Begründung:
Das Schulgesetz vom 24.01.2007 nennt in der Aufzählung der Schularten (§ 9 und §§ 41 ff.) die Realschulen nicht mehr. Die Schulträger dürfen nur entscheiden, ob sie die vorhandenen Realschulen in sog. Regionalschulen oder in sog. Gemeinschaftsschulen umwandeln. § 146 wandelt die zum 31.07.2010 noch bestehenden Realschulen zwangsweise in Regionalschulen um. Damit wird die Realschule als Schulform zerschlagen, obwohl sie sich in den vergangenen Jahrzehnten als Garant guter berufsorientierter Ausbildung bewährt hat. Mit diesem Volksbegehren soll die Realschule erhalten und ein Niveauverlust im Schleswig-Holsteinischen Schulsystem vermieden werden. Die Wiedereinführung der Realschule ermöglicht, die vorhandenen Realschulen bestehen bleiben zu lassen und neue wieder einzurichten.“
Die Zustimmung zum Volksbegehren erfolgt durch Eintragung in Unterschriftsbögen, die ausliegen bei der
Stadt Plön – Einwohnermeldeamt, Schloßberg 3-4, 24306 Plön, Zimmer 2 u. 3.
Die Eintragungsfrist beginnt am Mittwoch, dem 01. Juli 2009 und endet am Donnerstag, dem 31. Dezember 2009.
Die Beteiligungsberechtigung richtet sich nach § 1 VAbstG. Danach sind beteiligungsberechtigt alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz,
· die am Tag der Eintragung das 18 Lebensjahr vollendet haben,
· seit mindestens 3 Monaten in Schleswig-Holstein mit Hauptwohnung gemeldet sind oder sich in Schleswig-Holstein sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben und
· nicht nach dem Landeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Plön, den 17. Juni 2009
Stadt Plön
Der Bürgermeister
Jens Paustian
(Bürgermeister)