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Luftbild Stadt Plön
Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) wird in der Stadt Plön folgende öffentliche Verkehrsfläche eingezogen, da ihre Verkehrsbedeutung entfallen ist:
Die ca. 198 m² große und wassergebundene Teilfläche an der Einmündung zur Straße „Övelgönne“ – von der Lütjenburger Straße her kommend -, neben dem Grundstück Lütjenburger Straße 17, wie sie auch in der Anlage 1 zu dieser Einziehungsverfügung rot umrandet dargestellt ist. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieser Einziehungsverfügung.
Der Verwaltungsakt (Einziehungsverfügung) kann im Rathaus der Stadt Plön, Fachbereich Bauen und Liegenschaften, Schloßberg 3-4, 24306 Plön während der nachfolgenden Öffnungszeiten eingesehen werden.
Mo., Di., Mi.: 8.00 – 12.30 u. 13.30 - 16.00 Uhr
Do.: 8.00 – 12.30 u. 13.30 - 18.00 Uhr
Fr.: 8.00 - 12.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeit nach Absprache
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Plön, -Der Bürgermeister-, Schloßberg 3-4, 24306 Plön Widerspruch eingelegt werden.
Plön, den 13. Januar 2014
Stadt Plön
- Der Bürgermeister -
Schloßberg 3-4
24306 Plön
-L.-S.-
gez. Jens Paustian
(Jens Paustian)
Bürgermeister